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19.06.2007, 14:30 Uhr
Staatsminister Josef Miller zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
München – Zur Zurückweisung der Eilanträge gegen die Aufnahme des Flugbetriebs am Allgäu Airport Memmingerberg erklärt Staatsminister Josef Miller: "Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts außerordentlich, mit der die Aufnahme des Linienflugbetriebs auf dem Allgäu Airport am 28. Juni 2007 ermöglicht wird. Der Ausgang des Eilverfahrens ist ein weiterer wichtiger Etappensieg der Flughafenbetreiber und ein Gewinn für den Wirtschaftstandort insgesamt."