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02.10.2007, 14:30 Uhr
Bayerische Initiativen zur Stärkung des Ehrenamtes
Landwirtschaftsminister Josef Miller informierte in Memmingen Vertreter von Feuerwehren und Hilfsorganisationen über aktuelle Gesetzesinitiativen der Staatsregierung und deren Auswirkungen auf die Arbeit insbesondere der ehrenamtlichen Helfer. Das Gespräch fand auch auf Anregung der CSU-Fraktion im Stadtrat Memmingen statt. Ziel der Novellierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist es, das hohe Hilfeleistungspotential der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft zu gewähren. Miller stellte einige Neuerungen vor: Gemeinden können künftig die Aufgabe der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden. Gleichzeitig bleibt die Bestandsgarantie der Ortsfeuerwehren erhalten. Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen. Darüber hinaus wird die Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst von 60 auf das vollendete 63. Lebensjahr angehoben. Die Vertreter der Hilfsorganisationen begrüßten die Neuerungen. Die Leistungen des Rettungsdienstes sind für viele Menschen von existenzieller Bedeutung. Ziel der Novelle des Rettungsdienstgesetzes ist es, die rettungsdienstliche Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und mit den vorhandenen Ressourcen wirtschaftlich umzugehen. Die ursprünglich geplante grundlegende Strukturreform des Krankentransports mit einer Trennung der bisherigen organisatorischen und wirtschaftlichen Einheit von Notfallrettung und Krankentransport wurde zurückgestellt, bis sich die Hilfsorganisationen auf ein gemeinsames Konzept für die künftige Struktur des Krankentransports verständigen, so Miller. Die Vertreter der Hilfsorganisationen begrüßten ausdrücklich, dass die Entgeltvereinbarungen zwischen den Krankenkassen und den Hilfsorganisationen künftig vor dem Beginn des Wirtschaftsjahres abgeschlossen sein müssen. So verbessere sich ihre Planungssicherheit erheblich. Die Einführung eines Fahrers für Notarzteinsatzfahrzeuge wurde begrüßt, da dies dem Notarzt eine bessere Vorbereitung auf den bevorstehenden Einsatz ermögliche und die Flexibilität erhöhe. Darüber hinaus wurde der Wunsch geäußert, die Ausstattung der Rettungswägen mit zwei Rettungsassistenten verbindlich festzulegen. Die Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes mit dem Ziel der Gleichstellung der Helfer der freiwilligen Hilfsorganisationen mit den Helfern der Freiwilligen Feuerwehren und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im Hinblick auf Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Ersatzansprüche bei Einsätzen zur Katastrophenabwehr wurde von den Hilfsorganisationen mitgetragen. Die Initiative "10 plus 10" der Bayerischen Staatsregierung zur steuerlichen Förderung des Ehrenamts bezeichnete Miller als vollen Erfolg. Sie ergänzt die ursprünglichen Vorschläge der Bundesregierung um weitere zehn Punkte. Der Bundesrat ist den bayerischen Vorschlägen gefolgt, die wichtige Verbesserungen für die ehrenamtlich Tätigen und für Spender bringen. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft und würdigen die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Organisationen umfassend, entbürokratisieren die Arbeit der Vereine und vereinfachen das Spendenwesen deutlich, so Miller. Staatsminister Miller dankte den Vertretern der Feuerwehren und Hilfsorganisationen für ihren großen ehrenamtlichen Einsatz und versprach, ihre Anregungen in seine Arbeit als Abgeordneter einzubinden.