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23.04.2010, 14:30 Uhr
Miller fordert nächtliches Verkaufsverbot an Tankstellen
Angesichts der dramatisch angewachsenen exzessiven Alkoholmissbräuche bei Jugendlichen sprach sich der Memminger Landtagsabgeordnete Josef Miller für ein Verkaufsverbot für Alkohol an Tankstellen zwischen 22:00 und 5:00 Uhr aus. Die Zahl der stationär behandelter Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen habe in den letzten fünf Jahren um 50 Prozent zugenommen, da könne man nicht untätig bleiben. "Insbesondere die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit von Alkohol gerade an Tankstellen fördert das unkontrollierte 'Vorglühen' und 'Nachtanken'", so der frühere Landwirtschaftsminister. Alkohol sei zudem ein zentraler Aspekt bei Straftaten. So seien 40 Prozent der Gewalttäter zwischen 18 und 21 Jahren alkoholisiert und die große Mehrheit der Gewalttaten finde unter Alkoholeinfluss und nachts statt. Miller wies auch darauf hin, dass der Verkauf von Alkohol in größeren Mengen nach 20:00 Uhr eigentlich schon heute unzulässig sei. "An Tankstellen darf außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten nur 'Reisebedarf' verkauft werden", so Miller. "Daher stellt ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen, wie es an den Autobahntankstellen schon heute gilt, keinen übertriebene Beeinträchtigung der Bürger dar" so Miller weiter. Tankstellen seien laut Definition dazu da Kraftfahrzeuge mit Kraftstoffen zu versorgen. Sie seien eben keine Getränkeläden oder Supermärkte mit unbegrenzter Öffnungszeit.