Archiv
16.04.2009, 14:30 Uhr
Es tut sich was für Feuerwehren und Rettungskräfte
Es wird höchste Zeit, so der Sprecher der schwäbischen CSU-Landtagsabgeordneten, Josef Miller, dass endlich eine Lösung in der Führerscheinfrage zur Führung von Einsatzfahrzeugen für Feuerwehren und Rettungskräfte gefunden wird. "Schon zu lange wird darüber diskutiert, nun wird hoffentlich gehandelt". Mit der Einführung des europäischen Führerscheine wurde die Steuerung von Rettungsfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen für Lenker mit dem Führerschein der Klasse B (Personenkraftwagen) in Frage gestellt. Es sollte dies nur noch mit dem Führerschein der Klasse C, also für Lastwagen, möglich sein. Gleichzeitig sah das europäische Recht aber eine ländereigene Lösung der Mitgliedsstaaten für den Katastropheneinsatz vor. Dieser sei bei Bränden- und größeren Einsätzen von Fahrzeugen der Rettungskräfte im Ernstfall gegeben, aber es fehlte an der Umsetzung bzw. Zustimmung durch den Bundesverkehrsminister. Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts in Berlin sind wir der dauerhaften Sicherstellung der Einsatzfähigkeit unserer örtlichen Feuerwehren einen wichtigen Schritt näher gekommen. Gerade für den ländlichen Raum mit besonders vielen ehrenamtlichen Hilfskräften sei dies besonders wichtig. Nach mehreren politischen Vorstößen haben unsere Bemühungen endlich gefruchtet, so der ehemalige Landwirtschaftsminister Miller. Eine vernünftige und praktikable Lösung werde aber nur dann erreicht, wenn der Beschluss auch unbürokratisch umgesetzt werde. Für die Lenker von Rettungsfahrzeugen einschließlich Feuerwehrautos zwischen 3,5 und 7 Tonnen wird eine Zusatzausbildung zur Fähigkeit des Führens der Fahrzeuge im Katastrophen-einsatz erforderlich. Darüber wird in der nächsten Zeit zu entscheiden sein. Miller: "Notwendig sei Einsatz und Können, und nicht Bürokratie. Diese konkrete Ausgestaltung der Zusatzausbildung muss deshalb effizient, praktikabel und kostengünstig durchgeführt werden." Seit der Einführung der EU-Führerscheinklassen stehen den freiwilligen Feuerwehren, den Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz immer weniger junge Ehrenamtliche zur Verfügung. Das liegt auch daran, dass gleichzeitig das Gewicht der Einsatzfahrzeuge durch eine verbesserte Sicherheitsausstattung über die Grenze von 3,5 Tonnen angewachsen ist. Wer sich als Anwalt des Ehrenamtes und als Verfechter von unbürokratischen Regelungen auf allen Ebenen einsetzt, der muss auch dafür sorgen, dass es bei den Rettungskräften und Feuerwehren zu einer vernünftigen Regelung kommt, mit der genügend dazu befähigte Fahrzeuglenker zur Verfügung gestellt werden können. Nur dann sei in den ländlichen Regionen ein schneller Einsatz der Hilfskräfte für Rettungsdienste und Feuerwehren auf Dauer möglich.